RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
VerbrKrG § 9 a. F.; BGB § 359Zur Zurechnung der Tätigkeit des Vermittlers eines kreditfinanzierten Fondsbeitritts gegenüber der kreditgebenden Bank
VerbrKrG a. F.§ 9
BGB§ 359
LG Hamburg, Urt. v. 27.01.2005 – 309 O 357/03 (rechtskräftig), WM 2005, 1026LG HamburgUrt.27.1.2005309 O 357/03rechtskräftigWM 2005, 1026
Leitsätze:
1. Bei einem kreditfinanzierten Fondsbeitritt, bei dem der Fondsbeitritt und der Kreditvertrag über denselben Vermittler vermittelt werden, ist die Tätigkeit des Vermittlers der Bank nicht zuzurechnen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich der Vermittler Formulare der Bank anderweitig beschafft hat. Dies gilt insbesondere dann, wenn Kreditformulare für jedermann zum Herunterladen von der Bank im Internet angeboten werden.
2. Die Übersendung der ausgefüllten Kreditformulare durch die Bank an den Vermittler zur Aushändigung an den Darlehensnehmer bedeutet nicht, dass sich die Bank des Vermittlers bedient, solange der Vermittler aus Sicht der Bank lediglich als Poststelle fungiert oder als Vertreter der Darlehensnehmer angesehen wird, und nicht weitere Tätigkeiten der Bank mit deren Wissen vornimmt.