ZBB 2005, 297

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2005 Rechtsprechung VII. Amtsgerichte BGB § 676fZur Frage, ob Banken verpflichtet sind, jedermann ein Girokonto einzurichten BGB§ 676f AG Nürnberg, Urt. v. 24.03.2005 – 34 C 9121/04, WM 2005, 1028AG NürnbergUrt.24.3.200534 C 9121/04WM 2005, 1028

Leitsatz:

Eine Bank ist jedenfalls dann nicht verpflichtet, für eine bestimmte Person ein Girokonto einzurichten, wenn der Kontoinhaber bereits früher über ein Girokonto bei derselben Bank verfügt und seinerzeit die eingeräumte Kontokorrentkreditlinie ohne Rücksprache erheblich überzogen hat.

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