ZBB 2005, 297

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2005 Rechtsprechung VI. Landgerichte RBerG Art. 1 § 3 Nr. 8, Art. 1 § 1 Abs. 1; BGB §§ 398, 399Aktivlegitimation einer Verbraucherzentrale für Inkassoklagen bei Debitkartenmissbrauch RBerGArt. 1 § 3 RBerGArt. 1 § 1 BGB§ 398 BGB§ 399 LG Bonn, Beschl. v. 17.03.2005 – 3 O 657/03, ZIP 2005, 1006 = BKR 2005, 195 = EWiR 2005, 579 (Derleder)LG BonnBeschl.17.3.20053 O 657/03ZIP 2005, 1006BKR 2005, 195EWiR 2005, 579 (Derleder)

Leitsätze:

1. Treten Bankkunden, die durch Geldautomatenverfügungen durch unbefugte Dritte geschädigt wurden, ihre vermeintlichen Forderungen gegen das Geldinstitut an eine Verbraucherzentrale ab, ist diese zur Geltendmachung der Kundenforderungen aktivlegitimiert.
2. Inkassoklagen von Verbraucherzentralen bei Debitkartenmissbrauchsfällen sind zur Durchsetzung von Interessen des Verbraucherschutzes geeignet; ein verbraucherschützendes Gruppeninteresse besteht insbesondere hinsichtlich der Tatsachenfrage, ob das von dem Geldinstitut verwendete Verschlüsselungssystem hinreichende Sicherheit bietet.

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