RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
ProspekthaftungAngabepflichten im Rahmen eines Prospektes
Prospekthaftung
LG Passau, Urt. v. 03.07.2003 – 1 O 1286/02, BKR 2005, 288 (LS)LG PassauUrt.3.7.20031 O 1286/02BKR 2005, 288 (LS)
Leitsätze:
1. Es stellt einen Prospektfehler dar, wenn dem Zeichner in einem Prospekt seitenweise vorgespiegelt wird, er würde eine Rente, d. h. monatliche Auszahlungen erhalten, wenn er in Wirklichkeit am Ende sein Guthaben in einer Summe erhält.
2. In einem Prospekt muss auf eine Verschlechterung der Liquiditätsproblematik der Anlagegesellschaft durch eine Untersagungsverfügung des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen hingewiesen werden.
3. Der Abschluss eines nennenswerte Beträge betreffenden Verlustübernahmevertrages ist ein prospektpflichtiger Umstand.
4. Die Prospektverantwortlichen sind auch nach Prospekterstellung verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Prospekt immer auf dem Laufenden ist.
5. Die Dreijahresverjährungsfrist für bürgerlichrechtliche Prospekthaftungsansprüche ist nicht von der Unterzeichnung des Zeichnungsantrages an zu rechnen, sondern erst von dessen Annahme durch die Anlagegesellschaft an.