RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
AktG §§ 132, 131Zum Auskunftsrecht der Deutsche-Bank-Aktionäre über die Auseinandersetzung mit Kirch und die Verwertung des Springer-Aktienpakets
AktG§ 132
AktG§ 131
LG Frankfurt/M., Beschl. v. 24.01.2005 – 3–5 O 61/03, ZIP 2005, 1275LG Frankfurt/M.Beschl.24.1.20053–5 O 61/03ZIP 2005, 1275
Leitsätze:
1. Das Bankgeheimnis schließt das gesetzliche Informationsrecht des Aktionärs aus § 131 AktG nicht grundsätzlich aus. Es ist eine Interessenabwägung vorzunehmen, wobei dem Informationsrecht des Aktionärs als gesetzlichem Informationsrecht ein gewisser Vorrang zukommt, soweit nicht durch die Auskunft persönliche Umstände und Verhältnisse der Kunden zu offenbaren sind.
2. Eine Entlastung der Geschäftsführung kann auch bei etwaigen Fehlleistungen in einem früheren Geschäftsjahr verweigert werden, wenn diese Fehlleistungen aktuelle Auswirkungen auf ZBB 2005, 297die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft in dem beschlussgegenständlichen Geschäftsjahr haben.
3. Das bloße Stellen einer Strafanzeige gegen ein ehemaliges Vorstands- und jetziges Aufsichtsratsmitglied im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für die Gesellschaft betrifft keine Angelegenheit der Gesellschaft i. S. d. § 131 AktG.