RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB §§ 276, 278, 282; pVVAufklärungspflichten bei einer Vermögensumschichtung – Zurechnung des Verhaltens von Handelsvertretern – Abgrenzung Anlageberatung/Anlagevermittlung
BGB§ 276
BGB§ 278
BGB§ 282
pVV
ZBB 2005, 295
OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.03.2005 – 11 U 31/04 (rechtskräftig), BKR 2005, 286 (LS)OLG KarlsruheUrt.24.3.200511 U 31/04rechtskräftigBKR 2005, 286 (LS)
Leitsätze:
1. Wenn eine Anlagefirma ihren selbständigen Handelsvertreter bei den Verhandlungen mit Anlegern freie Hand lässt und sie mit der Führung wesentlicher Vertragsverhandlungen betraut, ist ihr deren Verhalten zuzurechnen.
2. Vergleicht eine Anlagefirma mehrere Anlagemöglichkeiten und nimmt dabei Berechnungen vor, kommt ein Beratungsvertrag mit dem Anleger (und nicht nur ein Kapitalanlagevermittlungsvertrag) zustande.
3. Bei der Beratung über die Umschichtung eines erheblichen Teils des Vermögens muss der Beratende deutlich auf die Vor- und Nachteile und die Risikoklassen der von ihm empfohlenen Kapitalanlagen hinweisen. Er muss insbesondere unmissverständlich vor den Risiken der Umschichtung in hochspekulative Investmentfonds warnen.