RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
KWG § 37; VwVfG § 37 Abs. 1Zur Bestimmtheit einer Anordnung der BaFin zur Abwicklung unerlaubter Bankgeschäfte
KWG§ 37
VwVfG§ 37
VGH Kassel, Beschl. v. 23.03.2005 – 6 TG 3675/04 (rechtskräftig), ZIP 2005, 1225 (LS)VGH KasselBeschl.23.3.20056 TG 3675/04rechtskräftigZIP 2005, 1225 (LS)
Leitsätze:
1. Eine behördliche Anordnung zur Abwicklung unerlaubter Bankgeschäfte ist dann hinreichend bestimmt, wenn das Ziel der Abwicklung für das betroffene Unternehmen deutlich wird. Es ist nicht geboten, dass die Behörde selbst die Auswahl unter verschiedenen Abwicklungsmodalitäten trifft.
2. Die vorstehenden Grundsätze gelten auch, wenn die Behörde einen Abwickler bestellt hat. Das Unternehmen kann in diesem Fall den Erlass behördlicher Weisungen an den Abwickler zu den Modalitäten der Abwicklung beantragen.