RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB § 278Hinweispflicht auf Auseinandersetzung mit der Aufsichtsbehörde im Prospekt
BGB§ 278
OLG Stuttgart, Urt. v. 07.09.2004 – 1 U 11/04, BKR 2005, 241 (LS)OLG StuttgartUrt.7.9.20041 U 11/04BKR 2005, 241 (LS)
Leitsätze:
1. Der Abschluss eines Verlustübernahmevertrages ist ein wesentlicher Umstand und daher im Emissionsprospekt mitzuteilen. Unerheblich ist dabei, dass der Verlustübernahmevertrag einem anderen Unternehmenssegment der Anlagegesellschaft zugeordnet ist. Eine interne Teilung in Unternehmenssegmente berührt nämlich den einheitlichen Haftungsverband der Gesellschaft nicht, so dass wirtschaftliche Fehlentwicklungen in einem Segment wirtschaftliche Auswirkungen auf stille Beteiligungen an einem anderen Segment haben können.
2. In einem Prospekt muss auf Auseinandersetzungen mit einer Aufsichtsbehörde (hier Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen) hingewiesen werden, wenn die Behördenauffassung negative Auswirkungen auf die Liquidität der Anlagegesellschaft haben kann.