RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
III. Bundesgerichtshof
HWiG a. F. § 5 Abs. 2Zurechnung einer Haustürsituation gegenüber Immobilienfondsbeteiligung finanzierender Bank
HWiG a. F.§ 5
BGH, Urt. v. 30.05.2005 – II ZR 319/04 (OLG Karlsruhe), ZIP 2005, 1314BGHUrt.30.5.2005II ZR 319/04ZIP 2005, 1314OLG Karlsruhe
Amtliche Leitsätze:
1. Eine Haustürsituation ist dem Kreditinstitut, das eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds finanziert, in entsprechender Anwendung der zu § 123 Abs. 2 BGB entwickelten Grundsätze zuzurechnen.
2. Dabei erstreckt sich das Erfordernis einer Kenntnis oder einer zumindest fahrlässigen, durch Erkundigung vermeidbaren Unkenntnis vom Vorhandensein der Haustürsituation nach den unter 1. bezeichneten Regeln ausschließlich auf die tatsächlichen Umstände, unter denen es zur Abgabe der Vertragserklärung des Kunden gekommen ist. Dass nach den grundlegenden Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Dezember 2001 (Rs C-481/99, ZIP 2002, 31, 35) und des Bundesgerichtshofes (BGHZ 150, 248, 257 = ZIP 2002, 1075, 1078) in rechtlicher Hinsicht eine Haustürsituation vorliegt, hat das Kreditinstitut hierbei hinzunehmen, weil ein etwaiges Vertrauen auf ein bestimmtes Verhältnis zwischen Verbraucherkreditgesetz und Haustürwiderrufsgesetz auch im Rahmen der Zurechnung nicht geschützt wird.