Die Europäische Kommission hat am 30. Juni 2004 einen Vorschlag zur Aktualisierung der bestehenden EU-Geldwäscherichtlinie vorgelegt. Geldwäsche soll danach definiert werden als Verheimlichen oder Verschleiern der Erlöse aus schweren Straftaten, deren Spektrum gegenüber der derzeitigen Richtlinie jedoch erweitert wird. Die vorgeschlagene Richtlinie will ferner gewährleisten, dass die jüngsten Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Finanzielle Maßnahmen gegen die Geldwäsche“ (FATF), die als internationaler Maßstab auf diesem Gebiet gelten und nun nicht mehr nur das Waschen von Erlösen aus Straftaten, sondern auch die Terrorismusfinanzierung umfassen, in allen Mitgliedstaaten einheitlich angewandt werden. Der Vorschlag wird dem Europäischen Parlament und dem EU-Ministerrat im Rahmen des so genannten Mitentscheidungsverfahrens zur Annahme vorgelegt. Im Folgenden sind der Entwurfstext und – den jeweiligen Artikeln zugeordnet und kursiv gesetzt – die Begründung der Kommission abgedruckt.