ZBB 2004, 328

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2004 Rechtsprechung V. Landgerichte KWG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, §§ 37, 32; RL 93/22/EWG Art. 1Erlaubnispflicht für gewerbsmäßige Finanzdienstleistungen in Deutschland auch ohne eigene inländische Zweigstelle KWG§ 1 KWG§ 37 KWG§ 32 RL 93/22/EWGArt. 1 VG Frankfurt/M., Beschl. v. 07.05.2004 – 9 G 6496/03 (V), ZIP 2004, 1259 = EWiR 2004, 717 (Hanten)VG Frankfurt/M.Beschl.7.5.20049 G 6496/03 (V)ZIP 2004, 1259EWiR 2004, 717 (Hanten)

Leitsätze:

1. Die Ausgabe von Genussrechten, die in Finanzinstrumente i. S. d. § 1 Abs. 1 KWG angelegt werden sollen, stellt ein Finanzkommissionsgeschäft dar, wenn die Anlage wirtschaftlich darauf zielt, dass nur Anteile am Genussrechtskapital, nicht aber am Gesellschaftsvermögen insgesamt erworben werden.
2. Für die Frage, ob im Inland Bankgeschäfte betrieben oder Finanzdienstleistungen erbracht werden, kommt es im Hinblick auf die Vorgaben der RL 93/22/EWG auf die Anlegerperspektive, nicht auf die Perspektive des Leistungserbringers an. Deshalb kann auch eine Firma mit Sitz außerhalb der EU und ohne eine Zweigniederlassung im Gebiet der EU oder in Deutschland im Inland gewerblich in einer nach § 32 Abs. 1 KWG erlaubnispflichtigen Weise tätig sein. Maßgebend ist insoweit, ob die gewerblichen Aktivitäten auf einen Kundenkreis im Inland gerichtet sind. Die weite Auslegung des Inlandsbegriffs in § 32 Abs. 1 KWG verstößt weder gegen die Kapitalverkehrsfreiheit noch gegen die Dienstleistungsfreiheit des EG-Vertrags.

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