ZBB 2004, 328

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2004 Rechtsprechung VI. Amtsgerichte ZPO §§ 765a, 850kRechtswidrigkeit der Androhung von Kontokündigungen wegen Pfändungen ZPO§ 765a ZPO§ 850k AG St. Ingbert, Beschl. v. 14.04.2004 – 5 M 67/02, ZVI 2004, 296AG St. IngbertBeschl.14.4.20045 M 67/02ZVI 2004, 296

Leitsätze:

1. Eine Kontenpfändung ist nicht gemäß § 765a ZPO wegen besonderer Härte aufzuheben, wenn ein Kreditinstitut wegen Pfändungen mit der Kündigung droht.
2. Dies gilt auch, wenn der Schuldner Sozialleistungen bezieht.
3. Eine Kontenkündigung kann von einer Sparkasse nur aus sachgerechtem Grund ausgesprochen werden.
4. Allein ein erhöhter Überwachungsaufwand nach Kontenpfändung und Pfändungsschutzbeschlüssen rechtfertigt eine Kündigung nicht.

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