ZBB 2004, 326

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2004 Rechtsprechung V. Landgerichte BGB §§ 280, 428; KAGG § 11 Abs. 2, § 21 Abs. 5Zur Priorität bei unterschiedlichen Dispositionen über ein Oder-Depot BGB§ 280 BGB§ 428 KAGG§ 11 KAGG§ 21 LG Frankfurt/M., Beschl. v. 04.11.2003 – 2/21 O 155/03 (rechtskräftig), NJW 2004, 775 = WM 2004, 1282LG Frankfurt/M.Beschl.4.11.20032/21 O 155/03rechtskräftigNJW 2004, 775WM 2004, 1282

Leitsätze:

1. Bei einem Gemeinschaftsdepot mit Einzeldispositionsrecht der Depotinhaber ist § 428 BGB verkehrstypisch dahin gehend modifiziert, dass das Kreditinstitut an denjenigen leisten muss, der das Verlangen an es richtet.
2. Wenn die Forderung eines Depotinhabers nicht sofort erfüllt werden kann, kann er nur dann als Nebenpflicht aus dem Konto- und Depotführungsvertrag verlangen, ein Fordern des anderen Kontoinhabers außer Acht zu lassen, wenn er seine Forderung vertragsgemäß geltend macht und sie bei ordnungsgemäßer Bearbeitung vor der des andern erfüllt werden kann. Erst wenn vor diesem Hintergrund beide Erfüllungen gleichzeitig eintreten würden oder nicht erkennbar ist, welche Erfüllung bei ordnungsgemäßer Bearbeitung früher eintreten würde, kann und muss das Kreditinstitut darauf abstellen, mit welchem Forderungsverlangen es sich als erstes befasste.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell