RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
V. Landgerichte
BGB §§ 307, 309Unwirksamkeit einer Gebührenklausel für Barabhebungen vom Girokonto
BGB§ 307
BGB§ 309
LG Frankfurt/M., Urt. v. 13.03.2003 – 2–2 O 17/03, EWiR 2004, 585 (Reiff)LG Frankfurt/M.Urt.13.3.20032–2 O 17/03EWiR 2004, 585 (Reiff)
Leitsatz:
Verwendet eine Bank gegenüber ihren Girokonto-Kunden die vorformulierte Klausel „Falls Sie dennoch einmal Geld bar an der Kasse abheben oder eine Überweisung per Beleg veranlassen, ist dies weiterhin möglich. Allerdings entstehen dann Kosten von 1,50 € pro Transaktion.“, so ist diese bezüglich der Regelung der Kosten für Barabhebungen nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB kontrollfähig und nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, bezüglich der Regelung der Kosten für Überweisungen per Beleg hingegen kontrollfrei und wirksam.