RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB § 271 Abs. 2, § 1115 Abs. 1, § 1184Möglichkeit der Eintragung des Bestellungs- und Bewilligungstages als Zinsbeginn der Sicherungshypothek bei für später festgelegte, aber sofort mögliche Darlehensauszahlung
BGB§ 271
BGB§ 1115
BGB§ 1184
BayObLG, Beschl. v. 15.04.2004 – 2Z BR 079/04, ZfIR 2004, 593BayObLGBeschl.15.4.20042Z BR 079/04ZfIR 2004, 593
Leitsatz:
Bei einer Sicherungshypothek kann als Zinsbeginn der Tag der Bestellung und Bewilligung eingetragen werden, wenn die Zinsen ab der Auszahlung des Darlehens geschuldet werden, die auf einen späteren Termin festgelegt ist, eine sofortige Auszahlung des Darlehensbetrags aber nicht ausgeschlossen ist.