RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB §§ 667, 675Zum Verstoß gegen den Grundsatz der formalen Auftragsstrenge im Überweisungsverkehr
BGB§ 667
BGB§ 675
OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.01.2004 – I–16 U 24/03, WM 2004, 1233OLG DüsseldorfUrt.16.1.2004I–16 U 24/03WM 2004, 1233
Leitsätze:
1. Die im Überweisungsverkehr beauftragte Empfängerbank verstößt gegen den Grundsatz der formalen Auftragsstrenge, wenn sie den überwiesenen Betrag einem Konto gutschreibt, dessen Inhaber in der Überweisung nicht bezeichnet ist, und die Bank nur geltend machen kann, dass dessen einzelkaufmännisch geführtes Handelsgeschäft im Rechtsverkehr eine Firma führt, deren Bezeichnung mit dem angegebenen Überweisungsempfänger identisch oder ähnlich sei.
2. Die aufgrund dessen weisungswidrig handelnde Bank hat die von ihr erlangte Deckung nach §§ 667, 675 BGB herauszugeben. Der Überweisende muss sich diesen Anspruch, sofern er eine von der Empfängerbank abweichende Bank beauftragt hat, von dieser abtreten lassen.