ZBB 2004, 323

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2004 Rechtsprechung IV. Oberlandesgerichte BGB §§ 667, 675Zum Verstoß gegen den Grundsatz der formalen Auftragsstrenge im Überweisungsverkehr BGB§ 667 BGB§ 675 OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.01.2004 – I–16 U 24/03, WM 2004, 1233OLG DüsseldorfUrt.16.1.2004I–16 U 24/03WM 2004, 1233

Leitsätze:

1. Die im Überweisungsverkehr beauftragte Empfängerbank verstößt gegen den Grundsatz der formalen Auftragsstrenge, wenn sie den überwiesenen Betrag einem Konto gutschreibt, dessen Inhaber in der Überweisung nicht bezeichnet ist, und die Bank nur geltend machen kann, dass dessen einzelkaufmännisch geführtes Handelsgeschäft im Rechtsverkehr eine Firma führt, deren Bezeichnung mit dem angegebenen Überweisungsempfänger identisch oder ähnlich sei.
2. Die aufgrund dessen weisungswidrig handelnde Bank hat die von ihr erlangte Deckung nach §§ 667, 675 BGB herauszugeben. Der Überweisende muss sich diesen Anspruch, sofern er eine von der Empfängerbank abweichende Bank beauftragt hat, von dieser abtreten lassen.

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