ZBB 2004, 323

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2004 Rechtsprechung IV. Oberlandesgerichte ZPO § 116Keine Pflicht der Bank, bei der Anlageberatung das stiftungsrechtliche Vermögenserhaltungsgebot zu wahren ZPO§ 116 ZBB 2004, 324 OLG Dresden, Beschl. v. 10.02.2004 – 8 U 2225/03 (rechtskräftig), ZIP 2004, 1498 = DB 2004, 923 = WM 2004, 1278OLG DresdenBeschl.10.2.20048 U 2225/03rechtskräftigZIP 2004, 1498DB 2004, 923WM 2004, 1278

Leitsätze:

1. Eine gemeinnützige Stiftung hat ihr Vermögen zur Prozessfinanzierung einzusetzen. Eine Gewährung von Prozesskostenhilfe kann nicht mit dem stiftungsrechtlichen Vermögenserhaltungsgebot begründet werden.
2. Die stiftungsrechtliche Verpflichtung, den Vermögensstock zu erhalten, hat nicht zur Folge, dass eine bei der Anlage des Stiftungsvermögens beratende Bank der Stiftung von einer Anlage in Aktien- oder Rentenfonds abraten müsste. Die Einhaltung der stiftungsrechtlichen Vorschriften obliegt allein der Stiftung selbst.

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