RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
KWG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, Abs. 3d Satz 3; BGB § 826Schadensersatzanspruch wegen Verlustes aus Termingeschäften bei hinter den Anforderungen für gewerbliche Finanzvermittler zurückbleibender Aufklärung
KWG§ 1
BGB§ 826
OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.01.2004 – I–15 U 219/02, ZIP 2004, 1194OLG DüsseldorfUrt.28.1.2004I–15 U 219/02ZIP 2004, 1194
Leitsätze:
1. Auch eine Wertpapierhandelsbank und Kreditinstitut i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, Abs. 3d Satz 3 KWG kann den vom Bundesgerichtshof postulierten gesteigerten Anforderungen an die Form der von gewerblichen Vermittlern von Termingeschäften geschuldeten Aufklärungspflichten unterliegen.
2. Sind einschlägige anbieterspezifische Risiken vorhanden, weil die Akquisition über Telefonverkäufer betrieben wird und werden ähnlich hohe Aufschläge in Form von Vermittlungsgebühren, wie bei gewerblichen Vermittlern, verlangt, unterliegen die Aufklärungspflichten gegenüber den Kunden hinsichtlich Form und Inhalt den entsprechend an gewerbliche Anlagevermittlungsgesellschaften gestellten Anforderungen.