RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
GesO § 10 Abs. 1 Nr. 4Keine Anfechtbarkeit bei Verrechnung von Zahlungseingängen auf dem Kontokorrentkonto des Insolvenzschuldners bei Zulassung laufender Ausdehnung des Sollsaldos durch die Bank
GesO§ 10
BGH, Urt. v. 17.06.2004 – IX ZR 2/01 (OLG Brandenburg), ZIP 2004, 1464BGHUrt.17.6.2004IX ZR 2/01ZIP 2004, 1464OLG Brandenburg
Amtlicher Leitsatz:
Die Verrechnung von Zahlungseingängen, die eine Bank nach Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens über das Vermögen ihres Kunden auf dessen Kontokorrentkonto zum Ausgleich von nur geduldeten Überziehungen vornimmt, ist nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 GesO anfechtbar, wenn der Sollsaldo laufend erweitert wird, weil die Bank fremdnützige, nach eigenem Ermessen des Kunden vorgenommene Verfügungen zulässt.