RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
BGB §§ 167, 171Zur Frage, ob die von einem Geschäftsbesorger nicht wirksam erteilte Vollmacht einer Bank gegenüber als Duldungsvollmacht zu behandeln sei
BGB§ 167
BGB§ 171
BGH, Urt. v. 20.04.2004 – XI ZR 164/03 (OLG Bamberg), WM 2004, 1227BGHUrt.20.4.2004XI ZR 164/03WM 2004, 1227OLG Bamberg
Amtliche Leitsätze:
1. Eine nicht wirksam erteilte Vollmacht kann über §§ 171 und 172 BGB hinaus aus allgemeinen Rechtsscheingesichtspunkten dem Geschäftspartner gegenüber als wirksam zu behandeln sein, wenn dessen Vertrauen auf den Bestand der Vollmacht an andere Umstände als an die Vollmachtsurkunde anknüpft und nach den Grundsätzen über die Duldungsvollmacht schutzwürdig erscheint.
2. Die Vorlage einer von einem Immobilienerwerber unterzeichneten Selbstauskunft, einer Einzugsermächtigung sowie einer „Notarbestätigung“ durch den Geschäftsbesorger gegenüber der Bank vermag das Vorliegen einer Duldungsvollmacht zum Abschluss von Darlehensverträgen nicht zu begründen.