RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
RBerG Art. 1 § 1; BGB §§ 171, 172Behandlung einer wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz unwirksamen Vollmacht im Zusammenhang mit der finanzierten Beteiligung an einem Bauherrenmodell als wirksam nach den Grundsätzen über die Duldungsvollmacht
RBerGArt. 1 § 1
BGB§ 171
BGB§ 172
BGH, Urt. v. 02.03.2004 – XI ZR 267/02 (OLG Frankfurt/M.), BKR 2004, 236BGHUrt.2.3.2004XI ZR 267/02BKR 2004, 236OLG Frankfurt/M.
Leitsatz:
Eine nicht wirksam erteilte Vollmacht kann über die in §§ 171 ff BGB geregelten Fälle hinaus aus allgemeinen Rechtsscheingesichtspunkten dem Geschäftsgegner gegenüber als wirksam zu behandeln sein. Das ist der Fall, wenn das Vertrauen des Dritten auf den Bestand der Vollmacht an andere Umstände als an die Vollmachtsurkunde anknüpft und nach den Grundsätzen über die Duldungsvollmacht schutzwürdig erscheint.