RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
V. Landgerichte
BGB §§ 667, 670, 676hKein Anscheinsbeweis für Weitergabe der PIN
BGB§ 667
BGB§ 670
BGB§ 676h
LG Osnabrück, Urt. v. 04.02.2003 – 7 S 641/02 (rechtskräftig), BKR 2003, 509LG OsnabrückUrt.4.2.20037 S 641/02rechtskräftigBKR 2003, 509
Leitsätze:
1. Im Rahmen vertraglicher Ansprüche trägt das Kreditinstitut die Beweislast dafür, dass die Geldabhebung mittels Kreditkarte nicht von einem missbrauchenden Dritten, sondern durch den berechtigten Kontoinhaber erfolgt ist.
2. Ein Anscheinsbeweis, wonach Kartendiebe die PIN nicht in kurzer Zeit mit vertretbarem Aufwand herausfinden können, kommt nicht in Betracht, da die PIN durch Zusehen bei der Eingabe in Kartenlesegeräte leicht ausgespäht werden kann. Ein Anscheinsbeweis kommt lediglich dann in Betracht, wenn das Kreditkartenunternehmen ein lückenloses Journal vorlegt, aus dem sich ergibt, dass der Kunde nie ein POS-Terminal benutzt hat oder dort immer per Lastschriftverfahren bezahlt hat.