RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
V. Landgerichte
BGB §§ 254, 665, 670, 675, 812Kein Ausgleichsanspruch eines Karteninhabers für Schäden aufgrund missbräuchlicher Benutzung von Scheckkarten, wenn der Scheckkarteninhaber gegen seine Verpflichtung zur sorgfältigen Verwahrung der Scheckkarte grob fahrlässig verstoßen hat
BGB§ 254
BGB§ 665
BGB§ 670
BGB§ 675
BGB§ 812
LG Mainz, Urt. v. 27.08.2002 – 4 O 129/02 (rechtskräftig), WM 2003, 1172LG MainzUrt.27.8.20024 O 129/02rechtskräftigWM 2003, 1172
Leitsatz:
Die Zurücklassung der EC-Karte im Kofferraum eines Pkw, der während eines längeren Waldspaziergangs im Wald abgestellt wurde, stellt ein leichtfertiges, grob fahrlässiges Verhalten des Karteninhabers dar. Dies schließt einen späteren Anspruch des Karteninhabers gegen die kontoführende Bank auf Ausgleich einer Kontobelastung aufgrund eines Missbrauchs der aus dem Pkw entwendeten Karte aus.