RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB §§ 158, 823 Abs. 2; HGB §§ 171, 172 Abs. 3; StGB § 266Einlageverpflichtung von mittelbar an Publikums-KG beteiligten Kapitalanlegern
BGB§ 158
BGB§ 823
HGB§ 171
HGB§ 172
StGB§ 266
KG, Urt. v. 11.12.2001 – 4 U 8633/00 (rechtskräftig), WM 2003, 1066KGUrt.11.12.20014 U 8633/00rechtskräftigWM 2003, 1066
Leitsätze:
1. Für eine Prospekthaftung einer Bank reicht es nicht aus, wenn sie in dem Prospekt als in Aussicht genommene Darlehensgeberin, als Hausbank und als diejenige genannt wird, bei der das Treuhandkonto geführt wird.
2. Eine Publikums-KG kann von Kapitalanlegern, die sich über eine Treuhandkommanditistin mittelbar an ihr beteiligt haben, nicht die Einlagen einfordern, wenn die vereinbarten so genannten Mittelfreigabekriterien nicht erfüllt sind, von denen als aufschiebende Bedingung der Beitritt der Treuhänderin sowie die Auszahlung der Einlage an die KG abhängen.