RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
BGB § 818 Abs. 3Keine Berufung auf Wegfall der Bereicherung gegenüber berechtigter Rückforderung eines verbrauchten Subventionskredits durch die vermittelnde Hausbank
BGB§ 818
BGH, Urt. v. 17.06.2003 – XI ZR 195/02 (OLG Düsseldorf), ZIP 2003, 1384BGHUrt.17.6.2003XI ZR 195/02ZIP 2003, 1384OLG Düsseldorf
Amtliche Leitsätze:
1. Zu den Grundsätzen des Verwaltungsprivatrechts gehören das aus Art. 3 GG folgende Willkürverbot, das im Rechtsstaatsprinzip verankerte Übermaßverbot und das Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs, nicht aber die in den §§ 40 und 49 der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und vieler Länder enthaltenen Regelungen im Einzelnen.
2. Behält sich eine eine öffentliche Subvention vermittelnde Hausbank gegenüber dem Subventionsempfänger vertraglich die Rückforderung des Zuschusses aus wichtigem Grund vor, kann sich der Subventionsempfänger diesem Anspruch gegenüber grundsätzlich nicht auf einen Wegfall der Bereicherung i. S. d. § 818 Abs. 3 BGB berufen.