RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
I. Europäischer Gerichtshof
Richtlinie 93/22/EWGZum Begriff der Verwaltung einzelner Depots im Sinne der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie
Richtlinie 93/22/EWG
EuGH, Urt. v. 21.11.2002 – Rs C–356/00, WM 2003, 1115EuGHUrt.21.11.2002Rs C–356/00WM 2003, 1115
Urteilsausspruch:
Abschnitt A Nr. 3 des Anhangs der Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom 10. 5. 1993 über Wertpapierdienstleistungen, ZBB 2003, 299der eine Definition des Begriffes der Verwaltung einzelner Portefeuilles enthält, steht einer nationalen Regelung entgegen, die insoweit von dieser Definition abweicht, als sie für die Umsetzung dieser Richtlinie nicht verlangt, dass die Verwaltung einzelner Portefeuilles „individuell, mit einem Ermessensspielraum und im Rahmen eines Mandats der Anleger“ erfolgt. Ein Mitgliedstaat ist jedoch durch nichts daran gehindert, durch die nationale Regelung die Anwendbarkeit der Bestimmungen dieser Richtlinie auf von ihr nicht erfasste Geschäfte auszudehnen, sofern aus dieser nationalen Regelung klar hervorgeht, dass sie keine Umsetzung dieser Richtlinie darstellt, sondern auf dem autonomen Willen des Gesetzgebers beruht.