RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
V. Landgerichte
BDSG § 35Kein Anspruch auf Schadensersatz gegen die Schufa bei Falscheintragung betreffend die Beendigung eines Giroverhältnisses
BDSG§ 35
LG Stuttgart, Urt. v. 15.05.2002 – 21 O 97/01 (rechtskräftig), DB 2002, 1499LG StuttgartUrt.15.5.200221 O 97/01rechtskräftigDB 2002, 1499
Leitsatz:
Die Schufa kann darauf vertrauen, dass die ihr angeschlossenen Partnerunternehmen ihr zutreffende Daten übermitteln. Übermittelt ein Partnerunternehmen falsche Daten und entsteht dem Betroffenen durch den falschen Schufa-Eintrag ein Schaden, so haftet das Kreditunternehmen für diesen.