RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB § 812Direktkondiktion bei fehlender zurechenbarer Anweisung
BGB§ 812
OLG Köln, Urt. v. 28.02.2002 – 7 U 82/01, BKR 2002, 474OLG KölnUrt.28.2.20027 U 82/01BKR 2002, 474
Leitsatz:
Bei Fehlen einer Anweisung kann die Zahlung des scheinbar Angewiesenen dem scheinbar Anweisenden nicht zugerechnet werden, auch wenn nach der Vorstellung des Empfängers eine wirksame Anweisung vorliegt. Der Empfängerhorizont des Zahlungsempfängers vermag die fehlende Tilgungs- und Zweckbestimmung des scheinbar Anweisenden nicht zu ersetzen. Dies gilt auch dann, wenn ein in betrügerischer Absicht handelnder Finanzmakler dem Zahlungsempfänger vorspiegelt, er erhalte geleistete Einlagen Dritter zurück, während der Zahlende davon ausgeht, er leiste unmittelbar eine Einlage an den Zahlungsempfänger.