RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
AktG §§ 120, 131, 243Anfechtung von Entlastungsbeschlüssen der Hauptversammlung bei Verletzung der erforderlichen Auskunftspflicht („HypoVereinsbank“)
AktG§ 120
AktG§ 131
AktG§ 243
ZBB 2002, 337
OLG München, Urt. v. 04.07.2001 – 7 U 5285/00, BB 2002, 112 = EWiR 2002, 599 (Leuering)OLG MünchenUrt.4.7.20017 U 5285/00BB 2002, 112EWiR 2002, 599 (Leuering)
Leitsätze:
1. Die Hauptversammlung hat bei der Entlastung des Vorstands ein weites Ermessen. Anfechtbar ist ein Entlastungsbeschluss aber jedenfalls dann, wenn der Vorstand seiner insoweit bestehenden gesetzlichen Informationspflicht nicht nachgekommen ist. Denn ohne ausreichende Information ist dem Aktionär die sachgerechte Ausübung seines Ermessens bei der Beschlussfassung über die Entlastung nicht möglich.
2. Ein Auskunftsbegehren ist nicht bereits dann wegen grob eigennütziger Rechtsausübung rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB), wenn der Aktionär mit seinem berechtigten Auskunftsverlangen auch den weiteren Zweck verfolgt, in Anbetracht der gegen ihn als früheres Vorstandsmitglied der Gesellschaft erhobenen Vorwürfe eine gewisse Rehabilitation zu erlangen.