RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB §§ 622, 675, 305, 241, 826, 276Erhöhte Aufklärungspflicht des Vermittlers beim Verkauf von Penny Stocks hinsichtlich der Marktenge von OTC-Titeln
BGB§ 622
BGB§ 675
BGB§ 305
BGB§ 241
BGB§ 826
BGB§ 276
OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.06.2001 – 21 U 27/01 (rechtskräftig), BB 2002, 1336 = BKR 2002, 544 = NJW-RR 2002, 1051OLG DüsseldorfUrt.26.6.200121 U 27/01rechtskräftigBB 2002, 1336BKR 2002, 544NJW-RR 2002, 1051
Leitsätze:
1. Beim Erwerb von Penny Stocks durch einen Vermittler muss der Erwerber auf die damit verbundenen Risiken im Hinblick auf die bei OTC-Titeln vorhandene Marktenge und damit verbundene fehlende marktwirtschaftliche Regulierung der Kurse sowie die Möglichkeiten von Kursmanipulationen durch Broker und Inhaber größerer Aktienpakete hingewiesen werden.
2. Aus den Hinweisen muss für den unbefangenen Betrachter deutlich werden, dass die Gefahr eines Betruges oder Kapitalanlagebetruges besteht, weil die am Handel Beteiligten den unwissenden Anleger mit kriminellen Machenschaften um sein Geld bringen können.