RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB §§ 278, 607 a. F.Haftung der Bank aus finanziertem Immobilienerwerb
BGB§ 278
BGB a. F.§ 607
ZBB 2002, 336
OLG München, Urt. v. 19.04.2000 – 15 U 5324/99 (rechtskräftig), WM 2002, 1297OLG MünchenUrt.19.4.200015 U 5324/99rechtskräftigWM 2002, 1297
Leitsätze:
1. Wenn eine Bank einem Finanzierungsvermittler Formulare für eine Selbstauskunft der Kreditnehmer überlässt, schafft sie keinen besonderen Gefährdungstatbestand, der eine Aufklärungspflicht rechtfertigt. Ein solcher Gefährdungstatbestand setzt voraus, dass sie ihr eigenes wirtschaftliches Wagnis auf den Kunden verlagert und diesen bewusst mit einem Risiko belastet, das über die üblichen Gefahren des zu finanzierenden Vorhabens hinausgeht.
2. Eine Bank muss für einen Erfüllungsgehilfen nur nach § 278 BGB einstehen, wenn und soweit er in ihrem Pflichtenkreis mit dem Inhalt dieses Pflichtenkreises tätig wird.
3. Das an eine Lebensversicherung gekoppelte Darlehen begründet eine besondere vorvertragliche Aufklärungspflicht, denn der Einsatz einer Kapitallebensversicherung zur Rückerstattung bringt im Vergleich zur Aufnahme eines marktüblichen Ratenkredits schwerwiegende vertragsspezifische Nachteile mit sich.