ZBB 2002, 335

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2002 Rechtsprechung IV. Oberlandesgerichte BGB §§ 278, 607 a. F.Haftung der Bank aus finanziertem Immobilienerwerb BGB§ 278 BGB a. F.§ 607 ZBB 2002, 336 OLG München, Urt. v. 19.04.2000 – 15 U 5324/99 (rechtskräftig), WM 2002, 1297OLG MünchenUrt.19.4.200015 U 5324/99rechtskräftigWM 2002, 1297

Leitsätze:

1. Wenn eine Bank einem Finanzierungsvermittler Formulare für eine Selbstauskunft der Kreditnehmer überlässt, schafft sie keinen besonderen Gefährdungstatbestand, der eine Aufklärungspflicht rechtfertigt. Ein solcher Gefährdungstatbestand setzt voraus, dass sie ihr eigenes wirtschaftliches Wagnis auf den Kunden verlagert und diesen bewusst mit einem Risiko belastet, das über die üblichen Gefahren des zu finanzierenden Vorhabens hinausgeht.
2. Eine Bank muss für einen Erfüllungsgehilfen nur nach § 278 BGB einstehen, wenn und soweit er in ihrem Pflichtenkreis mit dem Inhalt dieses Pflichtenkreises tätig wird.
3. Das an eine Lebensversicherung gekoppelte Darlehen begründet eine besondere vorvertragliche Aufklärungspflicht, denn der Einsatz einer Kapitallebensversicherung zur Rückerstattung bringt im Vergleich zur Aufnahme eines marktüblichen Ratenkredits schwerwiegende vertragsspezifische Nachteile mit sich.

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