RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
BGB § 675 Abs. 2Haftung des Kapitalanlagevermittlers für Verluste aufgrund Betruges des Vermögensverwalters bei Fortwirken eines vom Vermittler geschaffenen Vertrauenstatbestandes
BGB§ 675
BGH, Urt. v. 13.06.2002 – III ZR 166/01 (OLG München), WM 2002, 1456BGHUrt.13.6.2002III ZR 166/01WM 2002, 1456OLG München
Leitsätze:
1. Betont der Kapitalanlagevermittler gegenüber dem Anleger wahrheitswidrig seine eigene Sachkunde und Überwachung der Vermögensverwaltungsgesellschaft, deren Seriosität und die Sicherheit der Anlage, haftet er für Verluste aufgrund betrügerischer Machenschaften der Gesellschaft. Dies gilt auch, wenn der Anleger zwischenzeitlich persönlich – ebenfalls durch Initiative des Vermittlers – mit dem Inhaber der Vermögensverwaltungsgesellschaft gesprochen hat und der zunächst durch den Vermittler geschaffene Vertrauenstatbestand fortwirkt. (Leitsatz der Redaktion)
2. Zur Haftung des Kapitalanlagevermittlers (hier: Fortwirken eines von ihm geschaffenen Vertrauenstatbestandes). (Leitsatz des Gerichts)