RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
BörsG § 89Strafbares Verleiten zu Börsentermingeschäften unter Ausnutzung der Unerfahrenheit eines Kapitalanlegers auch nach bereits erlittenen Verlusten
BörsG§ 89
ZBB 2002, 331
BGH, Urt. v. 22.08.2001 – 3 StR 191/01 (LG Oldenburg), EWiR 2002, 477 (Ziouvas)BGHUrt.22.8.20013 StR 191/01EWiR 2002, 477 (Ziouvas)LG Oldenburg
Amtlicher Leitsatz:
„Unerfahren“ i. S. v. § 89 Abs. 1 BörsG ist eine zum Abschluss eines Börsengeschäfts verleitete Person dann, wenn sie infolge fehlender Einsicht die Tragweite des konkreten Spekulationsgeschäfts in seiner ganzen Bedeutung nicht verlässlich überblicken kann, wobei es auf die Verhältnisse des Einzelfalles ankommt. Dabei kann aus der Tatsache allein, dass ein Anleger bereits vorher bei Warenterminoptionsgeschäften Kapitalverluste erlitten hatte oder sich allgemein der Möglichkeit von Verlusten bewusst war, nicht auf die Einsicht in deren Funktionsweise und grundlegenden Prinzipien geschlossen werden.