ZBB 2002, 317
Amtliche Leitsätze:
1. Das Vertragsverhältnis zwischen Kreditkartenunternehmen und Vertragsunternehmen ist nicht als Forderungskauf, sondern als abstraktes Schuldversprechen anzusehen (Aufgabe von BGH, Urt. v. 2. 5. 1990 – VIII ZR 139/89, ZIP 1990, 778 = WM 1990, 1059, dazu EWiR 1990, 1059 (Eckert)).
2. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditkartenunternehmen, die Vertragsunternehmen verschuldensunabhängig mit dem vollen Risiko einer missbräuchlichen Verwendung der Kreditkarte durch unberechtigte Dritte im so genannten Telefon- oder Mailorderverfahren belasten, verstoßen gegen § 9 AGBG.
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