ZBB 2001, 301
BAWe: Neuregelungen zum Daytrading in Wohlverhaltensrichtlinie
Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel will die so genannte Wohlverhaltensrichtlinie vom 9. Mai 2000 (abgedruckt in: ZBB 2000, 352) jetzt um die für den Anlegerschutz bedeutsamen Aufklärungspflichten von Wertpapierdienstleistern bezüglich des Risikos von Daytradinggeschäften ergänzen. Noch im März dieses Jahres hatte das Bundesamt den Entwurf einer eigenen Richtlinie zum Daytradinggeschäft der Wertpapierdienstleistungsunternehmen vorgelegt (abgedruckt in: ZBB 2001, 132). Bedingt durch die zwischenzeitliche Entwicklung des Daytradinggeschäfts sowie die Ergebnisse einer Anhörung zum Richtlinienentwurf soll jetzt von einer solchen Richtlinie abgesehen werden. Nachfolgend abgedruckt sind die Regelungen der Wohlverhaltensrichtlinie, die von diesen Änderungen betroffen sind. Die Kursivsetzungen heben die Neuerungen hervor.
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