RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
IV. Landgerichte
BGB §§ 276, 278Haftung einer Direktbank für Falschauskünfte ihrer Mitarbeiter über den zu einem bestimmten Zeitpunkt des Ordereingangs zugrunde zu legenden Abrechnungskurs
BGB§ 276
BGB§ 278
LG Itzehoe, Urt. v. 22.03.2001 – 6 O 396/00 (rechtskräftig), ZIP 2001, 1000LG ItzehoeUrt.22.03.20016 O 396/00rechtskräftigZIP 2001, 1000
Leitsatz:
Eine Bank, die Bank- und Börsengeschäfte per Telefon und Internet abwickelt, trifft eine Nebenpflicht, den Kunden über die technische Abwicklung seiner Aufträge, insbesondere darüber, bis wann zu welchem Kurs welchen Tages abgerechnet wird, zutreffend zu informieren.