ZBB 2001, 286

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2001 Rechtsprechung IV. Landgerichte BGB §§ 276, 278Haftung einer Direktbank für Falschauskünfte ihrer Mitarbeiter über den zu einem bestimmten Zeitpunkt des Ordereingangs zugrunde zu legenden Abrechnungskurs BGB§ 276 BGB§ 278 LG Itzehoe, Urt. v. 22.03.2001 – 6 O 396/00 (rechtskräftig), ZIP 2001, 1000LG ItzehoeUrt.22.03.20016 O 396/00rechtskräftigZIP 2001, 1000

Leitsatz:

Eine Bank, die Bank- und Börsengeschäfte per Telefon und Internet abwickelt, trifft eine Nebenpflicht, den Kunden über die technische Abwicklung seiner Aufträge, insbesondere darüber, bis wann zu welchem Kurs welchen Tages abgerechnet wird, zutreffend zu informieren.

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