RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
IV. Landgerichte
AGBG §§ 9, 8; BGB § 315; AGB-Bk Nr. 12Unwirksamkeit einer Klausel über eine Gebühr für Nachlassbearbeitung zu Lasten der Erben des Bankkunden
AGBG§ 9
AGBG§ 8
BGB§ 315
AGB-BkNr. 12
LG Dortmund, Urt. v. 16.03.2001 – 8 O 57/01, WM 2001, 1296 = EWiR 2001, 601 (Reiff)LG DortmundUrt.16.3.20018 O 57/01WM 2001, 1296EWiR 2001, 601 (Reiff)
Leitsatz:
Eine Bank, die den Erben ihrer Kunden „Gebühren für Nachlassbearbeitung“ in der Form in Rechnung stellt, dass außer diesem Betreff auf dem Kontoauszug nur ein Betrag erscheint, kann nach § 13 AGBG auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn der Betrag aufgrund von typisierten, im Kopf der Bankangestellten gespeicherten, rein internen Bestimmungen errechnet wird.