RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
IV. Landgerichte
AktG § 221 Abs. 4 i. V. m. § 186 Abs. 4 Satz 2Zulässigkeit von Wandelschuldverschreibungen als Aufsichtsratsvergütung nur bei umfassendem Vorstandsbericht zum Bezugsrechtsauschluss („Schneider Rundfunkwerke“)
AktG§ 221
AktG§ 186
LG Memmingen, Urt. v. 31.01.2001 – 2H O 1685/00, DB 2001, 1190 = EWiR 2001, 405 (Kort)LG MemmingenUrt.31.1.20012H O 1685/00DB 2001, 1190EWiR 2001, 405 (Kort)
Leitsatz:
1. Bei der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen als Bestandteil der Aufsichtsratsvergütung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre muss der Vorstand der Hauptversammlung einen Bericht abgeben, der umfassend und konkret diejenigen Tatsachen enthält, die für die materielle Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses erforderlich sind. Dabei muss er auf die abwägungsrelevanten Interessen der Aktionäre eingehen, insbesondere auch dazu Stellung nehmen, ob das angestrebte Ziel mit milderen Mitteln erreicht werden kann.
2. Zur Begründung des Ausgabepreises der gegebenenfalls zu erwerbenden neuen Aktien reicht die bloße Angabe des Basispreises für die Aktien zum Zeitpunkt der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen, verbunden mit dem bloßen Hinweis, dass die Bezugsberechtigten motiviert würden, auf eine Börsenkurssteigerung hinzuarbeiten, nicht aus.