RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
IV. Landgerichte
BGB §§ 276, 675 Abs. 1; Bedingungen für ec-Karten Abschn. III Nr. 2.4Missbrauch der ec-Karte und grobe Fahrlässigkeit des Kontoinhabers
BGB§ 276
BGB§ 675
Bedingungen für ec-KartenAbschn. III
LG Halle, Urt. v. 27.10.2000 – 14 O 97/00 (rechtskräftig), WM 2001, 1298LG HalleUrt.27.10.200014 O 97/00rechtskräftigWM 2001, 1298
Leitsatz:
Eine Kontoinhaberin handelt grob fahrlässig, wenn sie beim Herausnehmen von Geld aus oder beim Hineinstecken von ec-Karte, Geld und Kontoauszügen in die Jackentasche ihre ec-Karte unbemerkt verliert. Sie handelt ferner grob fahrlässig, wenn sie bei einem nicht ausreichend vor einer Einsichtnahme geschützten Geldautomat keine besonderen Vorkehrungen gegen die Einsichtnahme Dritter trifft, beispielsweise das Tastenfeld beim Eintippen der Geheimzahl nicht mit der Hand absichert.