ZBB 2001, 285

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2001 Rechtsprechung IV. Landgerichte BGB §§ 276, 675 Abs. 1; Bedingungen für ec-Karten Abschn. III Nr. 2.4Missbrauch der ec-Karte und grobe Fahrlässigkeit des Kontoinhabers BGB§ 276 BGB§ 675 Bedingungen für ec-KartenAbschn. III LG Halle, Urt. v. 27.10.2000 – 14 O 97/00 (rechtskräftig), WM 2001, 1298LG HalleUrt.27.10.200014 O 97/00rechtskräftigWM 2001, 1298

Leitsatz:

Eine Kontoinhaberin handelt grob fahrlässig, wenn sie beim Herausnehmen von Geld aus oder beim Hineinstecken von ec-Karte, Geld und Kontoauszügen in die Jackentasche ihre ec-Karte unbemerkt verliert. Sie handelt ferner grob fahrlässig, wenn sie bei einem nicht ausreichend vor einer Einsichtnahme geschützten Geldautomat keine besonderen Vorkehrungen gegen die Einsichtnahme Dritter trifft, beispielsweise das Tastenfeld beim Eintippen der Geheimzahl nicht mit der Hand absichert.

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