RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
BGB §§ 607 ff, 242Wichtiger Kündigungsgrund für Darlehen bei Fusion zweier Banken
BGB§ 607
BGB§ 242
OLG Karlsruhe, v. 25.06.2001 – 9 U 143/00, DB 2001, 1548OLG Karlsruhe 25.6.20019 U 143/00DB 2001, 1548
Leitsatz:
Nach der Fusion zweier Banken durch einen Verschmelzungsvertrag nach dem Umwandlungsgesetz kann der Schuldner eines langfristigen Kreditvertrages diesen fristlos kündigen, wenn er gewichtige Gründe dafür hat, dass nicht aufgrund der Universalsukzession eine andere an der Fusion teilnehmende Bank in diesen Vertrag mit eintritt. Er ist dann von der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung befreit. Die fristlose Kündigung muss in angemessener Frist erfolgen. Jedenfalls eine Frist von zwei Monaten ist nicht mehr angemessen.