ZBB 2001, 284

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2001 Rechtsprechung III. Oberlandesgerichte BGB §§ 607 ff, 242Wichtiger Kündigungsgrund für Darlehen bei Fusion zweier Banken BGB§ 607 BGB§ 242 OLG Karlsruhe,   v. 25.06.2001 – 9 U 143/00, DB 2001, 1548OLG Karlsruhe 25.6.20019 U 143/00DB 2001, 1548

Leitsatz:

Nach der Fusion zweier Banken durch einen Verschmelzungsvertrag nach dem Umwandlungsgesetz kann der Schuldner eines langfristigen Kreditvertrages diesen fristlos kündigen, wenn er gewichtige Gründe dafür hat, dass nicht aufgrund der Universalsukzession eine andere an der Fusion teilnehmende Bank in diesen Vertrag mit eintritt. Er ist dann von der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung befreit. Die fristlose Kündigung muss in angemessener Frist erfolgen. Jedenfalls eine Frist von zwei Monaten ist nicht mehr angemessen.

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