RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
II. Sonstige Bundesgerichte
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, §§ 20, 21 Abs. 1 Nr. 1Nachweis der Verwendung eines Darlehensbetrages zur Festgeldanlage bei Gutschrift und Abbuchung am selben Tag
EStG§ 9
EStG§ 20
EStG§ 21
ZBB 2001, 281
BFH, Urt. v. 25.01.2001 – IX R 27/97 (FG Karlsruhe), ZIP 2001, 1045BFHUrt.25.1.2001IX R 27/97ZIP 2001, 1045FG Karlsruhe
Amtliche Leitsätze:
1. Wird ein Darlehensbetrag dem Konto des Steuerpflichtigen gutgeschrieben und am selben Tag für eine Anlage als Festgeld wieder abgebucht, so ist – unabhängig vom Saldo des Kontos – aufgrund der betragsmäßigen Übereinstimmung des gutgeschriebenen und des abgebuchten Betrages und des engen zeitlichen Zusammenhangs erwiesen, dass der Darlehensbetrag zur Anlage als Festgeld verwendet worden ist.
2. Unterlässt es der Steuerpflichtige, einen ursprünglich für allgemeine betriebliche Zwecke aufgenommenen Kredit nach der Aufgabe seines Betriebes mit Hilfe der Veräußerung des früheren Betriebsgrundstücks zu tilgen, um dieses nunmehr zu vermieten, und löst er deshalb die betrieblichen Verbindlichkeiten durch ein neues Darlehen ab, so sind die Schuldzinsen für das neue Darlehen als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar (Anschluss an BFH, Urt. v. 19. 8. 1998 – X R 96/95, BFHE 187, 21 = BStBl II 1999, 353 = ZfIR 1999, 146).