RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
I. Bundesgerichtshof
BGB §§ 812, 826Bereicherungsausgleich bei wirksamer Anweisung eines Darlehensnehmers zur Überweisung des Darlehensbetrags auf das Konto eines Dritten innerhalb des jeweiligen Leistungsverhältnisses auch bei Irrtum der Bank über die Berechtigung zum Abruf der Kreditmittel
BGB§ 812
BGB§ 826
BGH, Urt. v. 24.04.2001 – VI ZR 36/00 (KG), ZIP 2001, 1239BGHUrt.24.4.2001VI ZR 36/00ZIP 2001, 1239KG
Amtliche Leitsätze:
1. Beim Vorliegen einer wirksamen Anweisung eines Darlehensnehmers an die darlehensgewährende Bank zur Überweisung des Darlehensbetrages auf das Konto eines Dritten vollzieht sich der Bereicherungsausgleich i. S. v. § 812 BGB grundsätzlich auch dann innerhalb des jeweiligen Leistungsverhältnisses, wenn sich die Bank bei der Ausführung der Anweisung über die entsprechende Berechtigung zum Abruf der Kreditmittel infolge einer Täuschungshandlung des Anweisenden irrt.
2. Zu den Voraussetzungen, unter denen in einem solchen Fall der Dritte gegenüber der Bank wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB haftet.