ZBB 2001, 237

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2001 Aufsätze 

Norbert Horn zum 65. Geburtstag

Am 18. August 2001 feiert der renommierte Bankrechtler und Wirtschaftsrechtler Norbert Horn seinen 65. Geburtstag. Begonnen hat er seine wissenschaftliche Karriere im Jahre 1966 mit einer Dissertation über die Rolle der Philosophie in der mittelalterlichen Bologneser Rechtsschule der Kommentatoren, speziell bei Baldus de Ubaldis (1327–1400). Die Arbeit ist entstanden in der Zeit, in der er Assistent von Helmut Coing am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt/M. war.
Erste Aufmerksamkeit in der Welt der Wissenschaft erregte Horn, immer noch auf dem Felde der Philosophie, mit einer Würdigung der seinerzeit viel diskutierten Topiklehre Viehwegs.
Gleichzeitig machte Horn sich an die Arbeit zu einem Buch über „Das Recht der internationalen Anleihen“, mit dem er sich 1972, immer noch in den Diensten von Coing, habilitierte. Mit diesem Buch war der Würfel zugunsten des Wirtschaftsrechts als Lebensaufgabe gefallen, jedoch ohne dass jemals die Kette rechtsphilosophischer, rechtstheoretischer und rechtshistorischer Untersuchungen abgebrochen wäre. Ausweis dessen ist die jüngst in zweiter Auflage erschienene „Einführung in die Rechtswissenschaft und Rechtsphilosophie“, die – auch darin blieb Horn seinem Ausgangspunkt verbunden – mit historischen Informationen gesättigt ist. Einen weiteren rechtshistorischen Schwerpunkt setzte Horn im Jahre 1973 mit der Darstellung der juristischen Literatur der Zeit der Kommentatoren in Coings „Handbuch der Quellen und Literatur der neueren europäischen Privatrechtsgeschichte“.
1973 wurde Horn auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht und Internationales Privatrecht an der Universität Bielefeld berufen. Dort wirkte er außerdem von 1974 bis 1983 höchst erfolgreich als Direktor des Zentrums für interdisziplinäre Forschung, dessen nationalen und internationalen Ruf er tatkräftig vermehrte, etwa durch die erfolgreiche Tagung über das damals allen Rechtslehrern auf den Nägeln brennende Thema der „Sozialwissenschaften im Studium des Rechts“ von 1976. In Bielefeld war er auch Dekan, und zwar 1984/1985. Einen Ruf an die 1979 neu gegründete Universität Passau lehnte Horn ab, ging aber 1989 mit großem Elan in Köln an neue Aufgaben heran, zunächst als Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, deutsches und internationales Handels-, Wirtschafts- und Bankrecht und Rechtsphilosophie sowie als Direktor des Instituts für Bankrecht. Das Bankrecht, dem er sich allerdings schon 1981 mit einem Vortrag über Geld und Banken im 19. Jahrhundert aus der vertrauten historischen Perspektive genähert hatte, brachte eine erhebliche Erweiterung der Interessen und Arbeiten Horns mit sich. Das hinderte ihn jedoch nicht daran, den Rechtsfragen, die sich aus der Wiedervereinigung Deutschlands ergaben, eine umfangreiche Darstellung zu widmen, die 1993 in zweiter Auflage erschien. Zusätzlich belastete auch die Kölner Fakultät Horn im Jahre 1994 mit einem weiteren Dekanat.
Und als wenn das alles nicht genug wäre, fand Horn dank seiner schnellen und rationalen Arbeitsweise auch noch die Zeit, energisch die Gründung eines „Rechtszentrums für europäische und internationale Zusammenarbeit (R.i.Z.)“ voranzutreiben, das 1995 unter seiner Leitung mit Jürgen Baur und Klaus Stern als Kodirektoren die Arbeit auf dem Gebiete des Rechts des internationalen Wirtschaftsverkehrs aufnehmen konnte. Dass Horn neben seinen Aktivitäten in Forschung und Wissenschaftsorganisation jemals die Lehre vernachlässigt hätte, ist nicht bekannt geworden. Im Gegenteil, er hat für seine präzisen und luziden Vorlesungen von Seiten der Studenten stets die besten Noten erhalten. Die Lehrerfolge finden ihre Fortsetzung in einer großen Zahl teils bereits erfolgreicher und teils vielversprechender Doktoranden und Habilitanden.
Das Bild des motivierten und leistungsfähigen Forschers und Lehrers wird ergänzt durch etliche Gastprofessuren sowie auch durch die Gastvorlesungen, die der Englisch, Französisch, Spanisch und, wenn es die Situation erfordert, auch Italienisch sprechende Gelehrte in London, Washington, Danzig und Peking hält. Der verdiente Lohn war die Verleihung des Titels eines Professors ehrenhalber der Universität Peking.
Horn ist in allen Sätteln gerecht. Seine Vielseitigkeit ist verblüffend. Sein „Internationales Rechtszentrum“ könnte ebenso gut eines für Rechtsphilosophie oder Rechtsgeschichte wie für Wirtschaftsrecht sein. Doch das Objekt der Bemühungen Horns ist nicht beliebig. Bei genauem Hinsehen hat die Vielseitigkeit eine stabile Achse. Von der „Aequitas in den Lehren des Baldus“ führt eine gerade Linie grundlegender Überzeugungen zur „Neuen Weltwirtschaftsordnung“ in der von Horn mit herausgegebenen Festschrift für seinen Lehrer Coing. Horns Anliegen sind die „Codes of Conduct“, der „Economic Order“, der „internationale ordre public“, kurz die Herstellung von Freiheit in Ordnung auf den Märkten der Welt als Problem des Privatrechts. In den Worten von Horn heißt das: „Eine neue Variante des alten Traums der Philosophen von einer Menschheit, die unter gemeinsamen Normen und Werten geeint ist, ist vor dem Hintergrund harter politischer und ökonomischer Realitäten der bestehenden weltwirtschaftlichen Verhältnisse und anhaltender internationaler Verhandlungen zu bedenken“. Norbert Horn wird ein solches „Bedenken“ auch nach Erreichen der Altergrenze nicht aufgeben. Dazu ist ihm an seinem Geburtstag viel Glück zu wünschen.
Klaus Luig

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