ZBB 2000, 282
BAKred: Entwurf eines Rundschreibens zum Outsourcing
Das Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen hat mit Datum vom 14. Juni 2000 den Entwurf eines Rundschreibens zur „Auslagerung von Bereichen auf ein anderes Unternehmen gemäß § 25a Abs. 2 KWG“ vorgelegt. Die – verlängerte – Stellungnahmefrist für die Verbände läuft am 20./25. August 2000 ab. Der Entwurf stellt den vorläufigen Abschluß einer Rechtsentwicklung dar, die bereits mit einem ersten Rundschreibensentwurf vom 13. Juli 1998 begonnen hatte. Der erste Entwurf folgte damit fast unmittelbar dem Inkrafttreten der Sechsten KWG-Novelle. Die deutliche Kritik der Bankenverbände führte zu der jetzt vorliegenden Neufassung. Die Funktionsauslagerung bei Kreditinstituten war auch Thema des diesjährigen Bankrechtstages, in dessen Verlauf die Diskussion um den Entwurf des BAKred-Schreibens, das nachfolgend abgedruckt ist, einen Schwerpunkt bildete (vgl. dazu den Bericht von Zerwas/Hanten, ZBB 2000, 276, in diesem Heft).
Inhaltsübersicht
- I. Vorbemerkung
- II. Anwendungsbereich
- III. Definitionen
- IV. Zulässigkeit der Auslagerung
- V. Anforderungen an zulässige Auslagerungen
- 1. Bestimmung des auszulagernden Tätigkeitsbereiches
- 2. Auswahl, Instruktion und Kontrolle des Auslagerungsunternehmens
- 3. Sicherheit, Datenschutz
- 4. Geschäfts- und Bankgeheimnis
- 5. Kundeninformation
- 6. Interne Revision, Abschlußprüfung und Aufsicht
- 7. Auslagerung ins Ausland
- 8. Vertrag
- VI. Bereichsausnahmen, Erleichterungen
- VII. Berichterstattung der Abschlußprüfer
- VIII. Anzeigen
- IX. Übergangsbestimmung
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