ZBB 2000, 275

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2000 Rechtsprechung IV. Landgerichte BGB § 242; HWiG §§ 1, 2, 5; VerbrKrG §§ 3, 7Zum Widerruf eines Realkreditvertrages nach Haustürwiderrufsgesetz BGB§ 242 HWiG§ 1 HWiG§ 2 HWiG§ 5 VerbrKrG§ 3 VerbrKrG§ 7 LG München II, Urt. v. 22.02.2000 – 4 O 6202/99, WM 2000, 1101LG München IIUrt.22.2.20004 O 6202/99WM 2000, 1101

Leitsatz:

Der in § 7 Abs. 2 Satz 3 VerbrKrG verankerte generelle Vorrang der Rechtssicherheit vor dem Gedanken des Verbraucherschutzes und der „Bestrafung“ des Vertragsgegners beansprucht auch bei Realkrediten im Anwendungsbereich des Haustürwiderrufsgesetzes Vorrang, da das Haustürwiderrufsgesetz ebenso wie das Verbraucherkreditgesetz das Ziel verfolgt, den Verbraucher vor dem Risiko unüberlegt eingegangener rechtlicher Verpflichtungen zu bewahren. Aus diesem Grunde kann das durch § 1 Abs. 1 HWiG eingeräumte Widerrufsrecht jedenfalls nicht zeitlich unbegrenzt, sondern nur entsprechend den zeitlichen Schranken des § 7 Abs. 2 Satz 3 VerbrKrG gewährt werden.

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