RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2000
Rechtsprechung
IV. Landgerichte
BGB §§ 166, 167 Abs. 2, § 313Form der Vollmacht für Verbraucherkreditvertrag
BGB§ 166
BGB§ 167
BGB§ 313
LG Berlin, Urt. v. 17.11.1999 – 22 O 316/99, WM 2000, 1484LG BerlinUrt.17.11.199922 O 316/99WM 2000, 1484
Leitsätze:
1. Eine Vollmacht zum Abschluß eines Verbraucherkreditvertrags muß nicht die Mindestangaben des § 4 Abs. 1 Nr. 1 VerbrKrG enthalten.
2. Das Verbraucherkreditgesetz geht bei Realkreditverträgen dem Haustürwiderrufsgesetz auch dann vor, wenn gemäß § 3 ZBB 2000, 275Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG ein Widerrufsrecht im Einzelfall nicht besteht.
3. Die Ausnahmen für Realkredite nach § 3 Abs. 2 VerbrKrG gelten auch bei einem leichten Überschreiten der Streubreite für grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen aus den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank.
4. Daß die finanzierte Kapitalanlage für den Kreditnehmer angesichts seiner Einkommensverhältnisse wegen geringer Steuerspareffekte und Mieteinnahmen nicht rentabel ist, begründet keine Aufklärungspflicht der Bank.