RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2000
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
BGB §§ 124, 166, 278, 826, 831; VerbrKrG §§ 3, 4, 6, 9Aufklärungspflichten einer Bank bei Finanzierung von steuersparendem Immobilienerwerb
BGB§ 124
BGB§ 166
BGB§ 278
BGB§ 826
BGB§ 831
VerbrKrG§ 3
VerbrKrG§ 4
VerbrKrG§ 6
VerbrKrG§ 9
OLG Schleswig, Urt. v. 30.03.2000 – 5 U 181/98, WM 2000, 1381OLG SchleswigUrt.30.3.20005 U 181/98WM 2000, 1381
Leitsätze:
1. Es ist grundsätzlich nicht die Aufgabe eines Kreditinstituts, den Darlehensnehmer über Gefahren bei der Darlehensgewährung im Rahmen eines steuersparenden Bauherrenmodells aufzuklären, da hier in der Regel ein Aufklärungs- und Schutzbedürfnis, das die Pflicht der Bank begründen könnte, ihre Kunden vor den allgemeinen zivil- und steuerrechtlichen Risiken einer solchen Geldanlage zu warnen, nicht besteht.
2. Von diesem allgemeinen Grundsatz abweichend können Aufklärungspflichten der Banken angenommen werden, falls die Bank im Zusammenhang mit Planung, Durchführung oder Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken des Objekts hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden geschaffen oder das Entstehen eines solchen Gefährdungstatbestandes begünstigt hat, sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung in einem schwerwiegenden Interessenkonflikt befindet oder sie in bezug auf die speziellen Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat.